Herzlich Willkommen bei Marion Bach Haus und Garten
Lernen Sie unsere Dienstleistungen kennen und überzeugen Sie sich von unserem breiten Spektrum
an Lösungsmöglichkeiten und wie wir Ihre
Wünsche in erstklassiger Qualität und überzeugender Optik umsetzen.
Über Uns
Die Firma Wilfried Bach Haus und Garten wurde 1999 gegründet
und ist ein kleines und leistungsstarkes Unternehmen, welches die Bereiche
Haus- und Grundstückspflege, Hausmeisterservice und Winterdienst abdeckt.
Marion Bach ist seit 2017 geschäftsführend tätig und
hat die Firma in 2020 von Ihrem Vater übernommen.
Zu den treuen Kunden zählen inzwischen außer
Privatpersonen auch Hausverwaltungen, Hausgemeinschaften, ansässige Handwerks- und
Industriebetriebe, Geschäfts- und Einkaufsmärkte, Kindertagesstätten und Schulen.
Unsere Leistungen
Gartenpflege und -gestaltung
- Pflanzen- und Beetpflege
- Gras- und Heckenschnitt
- Unkrautbeseitigung
- Baumpflege und -fällungen
- Abtransport und Entsorgung
Außenanlagen
- Zuwegungen
- Terrassen
- Treppen
- Pflasterungen
- Natursteinmauern
- Trockenmauern
- Beete und Rabatten
- Pflanzungen
- Rasenneuanlagen (Ansaat)
- Teichbau
- Grabpflege
Hausmeisterservice
- Renovierungen und Instandhaltung
- Haushaltsauflösungen
- Putz- und Anstricharbeiten
- Kehr- und Reinigungsdienste
- Winterdienst (SWA, Kemel, Lindschied)
Rund-ums-Haus
- Gebäudeisolierung und Trockenlegung
- Zaunbau
- Regenrinnenreinigung
- Reparaturen und Ausbesserungen
- Kehr-, Reinigungs- und Winterdienst
- Kanalreparaturen
- Haushaltsauflösungen
- Beiputzarbeiten
- Anstricharbeiten
Winterdienst
Wir übernehmen Ihren Winterdienst und beseitigen Schnee und Eis von
Ihren Hof- und Gehsteigflächen sowie Hauseingängen.
Es werden die Vorgaben der Satzungen der jeweiligen Gemeinden zu Grunde gelegt.
Zur schonenden Behandlung der Umwelt verwenden wir so wenig Salz wie möglich.
Wir haben zwei Winterdiensttraktoren für größere Flächen zur Verfügung.
Treppen und Hauseingänge sowie schmale Gehsteige werden per Hand geschoben und abgestreut.
Preise und Verfügbarkeit erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Gartengestaltung
Pflasterarbeiten
Vorher
Nachher
Rund ums Haus
Vorher
Nachher
Aktuelles
Fäll- und Schnittverbote bei der Baum- und Gehölzpflege
Seit dem 1. März 2010 ist das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Kraft.
Dort werden unter anderem auch bundeseinheitlich Fäll- und Schnittverbote in der
Baum- und Gehölzpflege geregelt (§ 39 BNatSchG). Diese Regelungen betreffen Bäume,
Hecken, lebende Zäune, Sträucher und weitere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September.
Wer also in diesem Zeitraum seine Gehölze beschneiden, fällen oder roden möchte,
sollte sich unbedingt im Vorhinein mit den gesetzlichen Regelungen auseinander setzen
...
Ziele des Verbotes
Ziel des Gesetztes ist es, Tiere zu schützen, die Bäume und Sträucher
als Lebensraum nutzen. Der Zeitraum berücksichtigt die Reproduktionszeit der
meisten Tierarten. Somit können Vögel ungestört brüten und Baumbewohner wir Eichhörnchen
oder Baummarder ihre Jungen großziehen. Auch Insekten profitieren von der Regelung.
Hummeln, Bienen oder Schmetterlinge finden im Frühling und Sommer damit mehr nektarreiche Blüten vor.
Vorsicht: Es drohen Geldbußen
Trotz gesetzlicher Ausnahmen, sollten Sie auf keinen Fall auf gut Glück mit dem Schnitt beginnen.
Straßenbäume, Alleen an Straßen und Bäume in freier Landschaft sind zum Beispiel besonders geschützt.
Für diese Bäume gelten ab dem 1. März weitreichende Schnitt- und Fällverbote.
Kappungen an Straßenbäumen werden in diesem Zeitraum zum Beispiel mit Geldbußen
von bis zu 10.000 Euro geahndet – wenn sie nicht von der Naturschutzbehörde genehmigt wurden.
Diese Genehmigung wird unter anderem dann erteilt, wenn die Verkehrssicherheit der Bäume beeinträchtigt.
Bundesnaturschutzgesetz: Das müssen Sie beachten
Bäume in gärtnerisch genutzten Grundflächen sind von den Fäll- und Schnittverboten nicht betroffen.
Je nach Bundesland sind damit Gärten, Grünanlagen, Rasensportanlagen und Friedhöfe gemeint.
Auch zwischen 1. März und 30. September dürfen Sie die Bäume in Ihrem Garten
also ohne besondere Genehmigung fällen oder zurückschneiden.
Es sei denn, dort befinden sich Lebensstätten wild lebender Tiere oder es existieren
in Ihrer Gemeinde oder Ihrem Bundesland gesonderte naturschutzrechtliche Vorschriften
wie zum Beispiel eine Baumschutzsatzung.
Hecken, lebende Zäune, Sträucher und andere Gehölze unterliegen dagegen – auch in privaten Gärten
oder in Grünanlagen – den Fäll- und Schnittverboten nach § 39 BNatSchG im Zeitraum von
1. März bis 30. September.
Beachten Sie also, dass der Rückschnitt von Hecken in dieser Zeit nicht erlaubt ist.
Dies gilt jedoch nur für größere Schnitte oder ein „auf Stock setzen“ der Gehölze.
Schonende Formschnitte dürfen Sie ganzjährig durchführen. Auch Pflegeschnitte an
Obstgehölzen sind aus der Verbotsregelung ausgenommen.
Ausnahmen von der Regelung
Maßnahmen, die die Verkehrssicherheit (wieder-)herstellen sind nach Genehmigung ebenfalls von
Fäll- und Schnittverboten ausgenommen. Sie können aber aufgrund anderer naturschutzrechtlicher
Verbote genehmigungspflichtig sein. Schonende Baum- und Gehölzpflegemaßnahmen, die der
ZTV-Baumpflege 2017 und den einschlägigen Regelwerken gemäß durchgeführt werden,
sind ebenfalls ausgenommen.
Diese Maßnahmen sind an allen Bäumen und Gehölzen während des gesamten Jahres erlaubt.
Doch auch hier gilt: Befinden sich Lebensstätten wilder Tierarten im Baum oder existieren
andere naturschutzrechtliche Verbote, sind auch diese Maßnahmen untersagt.
Suchen Sie also Ihre Bäume vor dem Schnitt nach Vogelnestern, Spechthölen und anderen Nistplätzen ab.
Geschützte Bäume, von denen eine Verkehrsgefährdung ausgeht, dürfen nur bei unmittelbar
drohender Gefahr ohne Genehmigung der Naturschutzbehörde gefällt werden. Diese muss aber
unmittelbar nach der Fällung informiert werden. Bei jeder Fällung und jedem Fäll-Antrag
ist die Krankheit beziehungsweise die verkehrsgefährdende Ursachen, die die Fällung notwendig
macht, zu begründen und hinreichend zu dokumentieren.
Rauchverbote im Wald
Ebenfalls ab dem 1. März gilt eine ganz andere Regelung. Ab diesem Zeitpunkt ist rauchen
im Wald verboten. Das Verbot gilt bis zum 30. Oktober. In dieser Zeitspanne besteht
erhöhte Waldbrandgefahr. Im Frühling haben die Bäume noch keine Blätter.
Somit kann die Sonne bis auf den Waldboden vordringen und das Laub aus dem Vorjahr trocknen.
Im Sommer bleibt dann oft der Regen ganz aus. Zusammen mit hohen Temperaturen reicht
ein kleiner Funke, um ganze Wälder zu zerstören. Offenes Feuer ist natürlich ganzjährig
im Wald verboten. Der Abstand von offenem Feuer zum Wald muss mindestens 100 Meter betragen.
Ausgenommen sind extra vom Waldbesitzer oder Förster bereitgestellte „Grillstellen“ im Wald.
Hier sind entsprechende Vorkehrungen getroffen, dass sich das Feuer nicht ausbreiten kann.
Wildblumenwiese anlegen
Boden vorbereiten
Zuerst wird die Grasnarbe entfernt und der Boden gelockert.
Wer sehr reichhaltigen Boden in seinem Garten hat, sollte ihn mit Sand
abmagern, denn die meisten Wildblumen lieben mageren Boden.
Dazu wird der Sand in den Boden eingearbeitet
...
Saat aufbringen
Wie viel Saatgut benötigt wird, hängt von der Größe der entstehenden Wiese ab.
Bei einem Quadratmeter braucht man fünf bis zehn Gramm. Damit sich das Saatgut besser
verteilen lässt, kann man es mit etwas Sand mischen. Nun locker auf die Fläche streuen und
nur etwas einrechen. Danach mit einer Walze oder einem Brett festigen. Sehr wichtig ist es,
die eingesäte Fläche über einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen stets feucht zu halten.
Pflege
Die Pflege fällt bei der Wildblumenwiese nicht weiter ins Gewicht. Ein bis maximal zwei Mal
im Jahr sollte gemäht werden. Und wer sich schon immer mal im Mähen mit der Sense versuchen wollte,
hat jetzt seine Chance: Die besten Zeiten zum Mähen sind ab Juli bis August/September, wenn nur ein
Mal gemäht wird, Ende Juni und Ende August, wenn zwei Mal gestutzt wird. Aber Achtung:
Nicht alles auf einmal mähen, sondern mit einer Woche Pause, denn so können die Tiere
in der Wiese noch schnell umziehen – und die Muskeln sich etwas entspannen.
Geduld haben
Wiesen brauchen etwas Anlaufzeit, aber Geduld wird belohnt: Die schönsten Ausprägungen zeigen
sich häufig nach ein paar Jahren.